Unsere Aktion zum Verbot des Kitesurfens

Als Bevollmächtigter von Unternehmern und Kitesurfing-Verbänden haben wir bereits beim Schifffahrtsamt Verbote für den Wassersport in der Pommerschen Bucht und im Stettiner Haff beantragt.

Das Schreiben nach der Löschung der Kundendaten ist verfügbar unter: http://www.adwsp.com/files/wniosek.pdf.

Das Schreiben basiert unter anderem auf. über das Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen blieb in para. 2 Seiten. (b) und (c) – wir beabsichtigen, dieses Schreiben zu wiederholen – und uns über seine mögliche Nichtanerkennung zu beschweren. Wir haben eine Frist bis zum 19.12.2014.

Die Antwort der Seeschifffahrtsbehörde ist unter http://www.adwsp.com/files/zaw_ums_3.11.pdf abrufbar .

Diejenigen, die dies wünschen, werden gebeten, sich vor diesem Datum mit mir in Verbindung zu setzen, um mich zu ermächtigen, eine Unterstützungsbekundung für den nächsten Antrag bei der Seeverkehrsbehörde unter deboa@adwsp.com einzureichen.

Die Vollmacht ist erhältlich unter: http://www.adwsp.com/files/POA-NATURA_2000.pdf ausgedruckt, unterschrieben und mit den Kontaktdaten versehen, kann sie an die in der Vollmacht angegebene Adresse der Anwaltskanzlei zurückgeschickt werden. Wir helfen unentgeltlich.

Im Zusammenhang mit den geplanten ganzjährigen und saisonalen Verboten für alle Arten des Surfens in den Entwürfen der Schutzpläne für die Natura 2000-Gebiete in den Gebieten des „Stettiner Haffs (Gebietscode PLB320009), „Zalew Kamieński i Dziwna“ (Gebietscode PLB320011) bitten wir Sie, den Antrag auf Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs der Schutzpläne für die NATURA-2000-Gebiete herunterzuladen und bis zum 19.12.2014 auszufüllen, zu unterschreiben und an uns zu senden. an die Adresse:

Schriftlich: Direktor des Seemannsamtes in Szczecin Pl. Batorego 4 70 – 207, Szczecin und in elektronischer Form – z. B. als Scan der unterschriebenen Bewerbung oder als E-Mail mit dem Inhalt der Bewerbung an die E-Mail-Adresse: sekretariat@ums.gov.pl

HINWEIS: BEWERBUNGEN WERDEN NUR BIS ZUM 19.12.2014 ANGENOMMEN. BEWERBUNGEN, DIE NACH DIESEM DATUM AN DAS SEKRETARIAT GERICHTET WERDEN, KÖNNEN NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN.