Falsche Vermögensbesteuerung

Durch die Maßnahmen des Teams der Anwaltskanzlei konnten wir unseren Mandanten davor bewahren, dass ihm zu Unrecht eine Grundsteuer berechnet wurde, die zu den höchsten Sätzen gehört. Die Haftung belief sich auf insgesamt mehr als 220.000 £. Als Ursache stellte sich heraus, dass im Rahmen der Modernisierung des Grundbuchs eine falsche Bodenklassifizierung des Grundstücks vorgenommen wurde, wodurch sich die Steuerbemessungsgrundlage änderte. Das Team der Kanzlei formulierte Klagen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht, die das Gericht für gerechtfertigt hielt. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die Klägerin mit ihren Vorwürfen gegen die erlassenen Steuerbescheide Recht hatte. Infolge der korrekten rechtlichen Schritte – im Rahmen einer Instanzkontrolle, an der die Kanzlei beteiligt war – wurde die Rechtsgrundlage für die Besteuerung geändert und die zuständige Behörde verzichtete auf die Grundsteuer.

Das gesamte Urteil können Sie hier nachlesen:

http://www.orzeczenia-nsa.pl/wyrok/i-sa-sz-52-15/podatki_od_nieruchomosci/2b7df98.html