Entschädigung und Wiedergutmachung für den Verlust eines geliebten Menschen

Die Kanzlei hat Klienten in Fällen von Entschädigung und Schadenersatz nach dem Verlust von Angehörigen erfolgreich vertreten.

In einem Fall, in dem eine Person, die von einem Mitglied der Kanzlei vertreten wurde, Partei war, wurde Folgendes zugesprochen: 140.000,00 PLN als Schadensersatz, zuzüglich der entsprechenden Zinsen, 46 .000,00 PLN als kapitalisierter Rentenanspruch, 2.000,00 PLN pro Monat als Rente für den erhöhten Bedarf des Klägers. Gleichzeitig entschied das Gericht – dank der Bemühungen des Teams der Anwaltskanzlei – über die zukünftige Haftung des Beklagten gegenüber dem Kläger.

In einem anschließenden Verfahren wurde unserem Mandanten ein Betrag von 115.000,00 PLN als Schadensersatz zuerkannt, der entsprechend verzinst wurde.